Grundwasser ist in unserer Region in ausreichender Menge vorhanden, sofern keine Überbeanspruchung des Grundwasserdargebotes erfolgt. Vorsorgender Gewässerschutz minimiert oder vermeidet Qualitätsverluste durch anthropogene Einflüsse.
(Nach § 1a des Wasserhaushaltsgesetzes ist Jedermann dazu verpflichtet, eine Verunreinigung des Wassers zu verhindern, sowie nachteilige Veränderungen der Eigenschaften des Wassers zu unterbinden und das Wasser sparsam zu verwenden, um die Leistungsfähigkeit des Wasserhaushaltes zu erhalten.)
Vor der Nutzung von Grundwasser ist die Beantragung eines Wasserrechtes bei den Wasseraufsichtsbehörden erforderlich.
Die hydrogeologische Abteilung der IWP bietet fachübergreifende Zusammenarbeit zur optimierten Kundenbetreuung und Qualitätssicherung sowie Beratung und Planung in folgenden Bereichen:
- Wasserwirtschaftliche Beratung zur Grundwasserförderung - Wasserrechtsanträge und Schutzgebietsgutachten - Planung, Ausschreibung und Bauleitung, Brunnenbau - Hydrochemische Beratung - Grundwassermonitoring - Vorprüfungen gemäß UVP-Gesetz - Die hydrogeologische Fachabteilung vermittelt Kontakte zu: Behörden, Zertifizierten Unternehmen, Akkreditierten Laboratorien und Herstellern